1. Die Teilnehmerliste (§ 2, Punkt 2) muss dem DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten. Für Teilnehmer, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse in Kopie beizulegen.
Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in in bar einzufordern.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 7 Werktagen durch das Unternehmen an den DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. zu senden. Bleibt diese aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor.
Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
2. Die Anmeldung ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich.
a Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links),
b angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen),
c zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse),
d Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens (bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger),
e Name, Vorname, Geburtsdatum – Unterschrift der Teilnehmer/innen erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original),
f Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens (im Original).
3. Für Inhouse-Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird die festgelegte Teilnehmeranzahl unterschritten, behalten wir uns vor, dem Kunden die unterzähligen Teilnehmenden zum Selbstzahlerpreis in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel ergänzendes Übungs- und Demonstrationsmaterial, welche vom Kunden gewünscht sind, stellen wir gesondert in Rechnung.
Zudem wird für die Anfahrt zum Kursort eine Pauschale für den entstandenen Mehraufwand erhoben. Diese wird vorab berechnet.