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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Erste Hilfe Lehrgänge

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen für die Erste Hilfe des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. V.

2. Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. 

§ 2 Anmeldung

1. Die Anmeldung ist online über die Homepage des Kreisverbandes unter www.drk-ruegen-stralsund.de/erste-hilfe-ausbildung.html, per Mail: ausbildung(at)drk-ruegen-stralsund.de, postalisch oder per Fax: 03838 80 23 -90, vorzunehmen. 

2. Die Teilnehmer/innen sind mit dem gemeinsam von Vertretern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Jahr 01/2023 verabschiedeten Formular “Abrechnungsformular  für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden” https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf anzumelden.
Die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die Unfallkasse MV sowie die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fordern von ihren Mitgliedsbetrieben die Beantragung dieses Anmeldeformulars vor stattfinden des Kurses.

3. Der Eingang einer Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertragsschluss kommt erst nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. Abweichendes ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

4. Der/die Teilnehmer/in bzw. das Unternehmen erhält online eine Anmeldebestätigung. 

5. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

§ 3 Abrechnung für Betriebe

1. Die Teilnehmerliste (§ 2, Punkt 2) muss dem DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten. Für Teilnehmer, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse in Kopie beizulegen. 
Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in in bar einzufordern.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 7 Werktagen durch das Unternehmen an den DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. zu senden. Bleibt diese aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor. 
Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt. 

2. Die Anmeldung ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich. 
a Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links),
b angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen),
c zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse),
d Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens (bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger),
e Name, Vorname, Geburtsdatum – Unterschrift der Teilnehmer/innen erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original),
f Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens (im Original). 

3. Für Inhouse-Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird die festgelegte Teilnehmeranzahl unterschritten, behalten wir uns vor, dem Kunden die unterzähligen Teilnehmenden zum Selbstzahlerpreis in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel ergänzendes Übungs- und Demonstrationsmaterial, welche vom Kunden gewünscht sind, stellen wir gesondert in Rechnung. 
Zudem wird für die Anfahrt zum Kursort eine Pauschale für den entstandenen Mehraufwand erhoben. Diese wird vorab berechnet. 

§ 4 Zahlung

1. Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in bar zu entrichten.
 
2. Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer erfolgt über die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen. Für die Teilnehmer/innen ist die entsprechende Teilnehmerliste (siehe § 2, Punkt 2.) vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der auszubildenden Stelle abzugeben. 

3. Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. V. zu überweisen. 

§ 5 Rücktritt für Kursteilnehmer

1. Der/die Teilnehmer/in kann von der Anmeldung kostenlos zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung von mindestens 7 Kalendertagen vor Beginn des Kurses bei der ausbildenden Stelle anzeigt. Hierbei gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.

2. Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht fristgemäß oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmer/in bzw. das entsendende Unternehmen zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühren verpflichtet. Die Benennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in ist möglich. 

§ 6 Rücktritt der ausbildenden Stelle

1. Die ausbildende Stelle behält sich das Recht vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, bei Ausfall der Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen bzw. unplanmäßige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere von der ausbildenden Stelle nicht zu vertretenden Umstände die Durchführung des Kurses unmöglich machen.

2. Der/die Teilnehmer/in bzw. das entsprechende Unternehmen wird umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ersatztermin wird angeboten.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher (Privatpersonen)

1. Dem Verbraucher (§ 13 BGB), steht im Falle eines Vertragsabschlusses i.S.v. § 312g Abs. 1 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Beginnt die Veranstaltung bereits vor dem Schluss der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht.

2. Die Widerrufsfrist beginnt nach Vertragsschluss und nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.

3. Das in § 5 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Erste Hilfe Lehrgänge eingeräumte Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 8 Corona Hygienevorschriften

Es gelten die länderspezifischen Vorgaben z. Bsp. Infektionsschutz-Verordnungen sowie Coronaschutz-Verordnungen, die Landesverordnung MV und das Infektionsschutzgesetz des Landes. 
Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V., als auch die Teilnehmer, verpflichten sich zur Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften. 
In Einzelfällen kann es zu kurzfristen Lehrgangsausfällen kommen. 

§ 9 Haftung

1. Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. V. beruhen. 

3. Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern. 

§ 10 Ausschluss von Teilnehmern/innen

1. Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit (z. Bsp. Beleidigung, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere die Allgemeinheit störende Handlungen begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, in sonstiger Weise den Verhaltensgrundsätzen des DRK in MV (Verhaltenskodex für das DRK in MV Nr. 6 “Menschlickeit und Vielfalt”) zuwiderhandeln oder die Zahlungskonditionen nicht einhalten.

2. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet.

3. Desweiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des DRKs. Dieses wird vom jeweiligen Dozenten/Ausbilder ausgeübt. 

§ 11 Urheberrecht

1. Die Arbeitsmaterialien zu den Lehrgängen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der DRK-Kreisverbände vervielfältigt oder verbreitet werden. 

§ 12 Datenschutz

1. Siehe Informationsschreiben gemäß Artikel 13 DSGVO. Dieses kann eingesehen werden unter www.drk-ruegen-stralsund.de/datenschutzinformationen.html und wird den Teilnehmern im Lehrgang zur Kenntnis gegeben.

2. Die erhobenen Daten für die Erste Hilfe Lehrgänge müssen laut Unfallversicherungsträger fünf Jahre gespeichert werden. 

3. Zum Zwecke der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen werden die Daten an den DRK-Landesverband M-V e. V. weitergegeben.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers. 

3. Im Verkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand: ausschließlich der Sitz des DRK-Kreisverbandes Rügen-Stralsund e. v. (Dienstleisters). 

4. Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Erste Hilfe Lehrgänge treten mit der Anmeldung in Kraft. 

Bergen auf Rügen, 15.05.2024