DRK zieht Altkleidercontainer von den Sammelstellen ab
Altkleiderverwertung ist Pandemie bedingt nicht mehr gewährleistet.

Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. (DRK) teilt mit, dass in den nächsten Wochen die insgesamt 130 Altkleidercontainer in Stralsund und auf Rügen von den Aufstellorten in den Gemeinden und Stadtteilen abgezogen werden. Der Grund dafür liegt in der derzeit nicht mehr gegebenen Weiterverarbeitung der Altkleider. Das mit dem DRK in Vertrag stehende Unternehmen für die Altkleiderverwertung kann aufgrund der Corona Pandemie eine Weiterverarbeitung oder auch einen Weitertransport der Altkleider nicht gewährleisten. Ein großer Teil der Containerware geht auch in die Industrie. Dort stehen vielerorts die Produktionsbänder still. Auch ein grenzüberschreitender Weitertransport ist gegenwärtig und auch nicht in absehbarer Zeit möglich. Hinzu kommt, dass die Kleiderkammern in Stralsund und in Bergen auf Rügen immer noch Corona bedingt geschlossen sind. Das Rote Kreuz empfiehlt, wenn möglich, Altkleider in Säcken zu Hause im Keller oder in der eigenen Garage zwischenzulagern. Zum Ende des Jahres ist damit zu rechnen, dass die Altkleidercontainer wieder an den ursprünglichen Sammelstellen aufgestellt werden.
Das DRK betreibt in Stralsund, in der Mühlgrabenstraße 10, und in Bergen auf Rügen, in der Hermann-Matern-Straße 34, jeweils eine Kleiderkammer zur Versorgung von Bedürftigen mit Kleiderspenden aus der Bevölkerung. Bis zu 4 Tonnen Bekleidung, Schuhe, Spielzeug und Haushaltskleinwaren können so jedes Jahr wieder einem guten Zweck zugeführt werden. Für das Einsammeln der Altkleider ist beim DRK die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) verantwortlich. Bis zu zehn Mitarbeiter mit Handicap sind in der Verwertungskette beschäftigt. Auch die Ausgabestellen sind der WfbM zugeordnet. Kleidung erhält jeder bedürftige Bürger, der die Kleiderkammern aufsucht. In der Regel wird für die Kleidung eine geringe Schutzgebühr erhoben um Missbrauch zu verhindern. Um den „Handel mit Kleiderspenden“ zu vermeiden, werden pro Tag und Person maximal 15 Kleidungsstücke (Schuhpaare) abgegeben. Alle Erlöse kommen den Kleiderkammern oder der Behindertenhilfe zu Gute.